Außerhalb des Arbeitsgerichts wurde folgende Vereinbarung geschlossen: Für alle Gewerkschaftsmitglieder, die Klage erhoben haben, ist über den Vergleich abgesichert, dass sie im April 2024 den T-ZUG (B) in voller Höhe (Vollzeit=610,00€) zzgl. Verzugszinsen (Vollzeit=38,14€) erhalten.