Rentenreform 2024
Aschaffenburger Senioren zum Rentenkonzept

Der Referentenentwurf zur Rentenreform für die Zeit nach 2025 liegt vor. Gewerkschaften und Arbeitnehmer müssen sich positionieren. Mehr Mut zur Weiterentwicklung des Sozialstaats ist gefragt. Innerer und äußerer Frieden bedingen sich. Es braucht betriebliches und öffentliches Engagement.

2. Mai 20242. 5. 2024


Die Senioren der IG Metall Aschaffenburg haben sich am 12.03.2024 in einer Veranstaltung mit dem Vorhaben der Bundesregierung, die Rentenreform für die künftige Generation auf den Weg zu bringen, auseinandergesetzt.

Sicherung des Rentenniveau

Im Referentenentwurf ist vorgesehen, das Niveau der Durchschnittsrente, nicht wie 1992 geplant und 2014 umgesetzt, in der gesetzlichen Rente ab 2026 weiter absinken zu lassen. Es soll, auf der derzeitigen Höhe von mindestens 48 Prozent des Bruttoeinkommens abgesichert bleiben und bis 2045 gelten. Die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner sind davon bei der jährlichen Rentenerhöhung zur Sicherung der Nachhaltigkeit marginal betroffen. Denn ein Eingriff in die Bestandsrenten ist seit 1984 durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgeschlossen. Anderslautende Informationen in den verschiedenen Medien sind gezielte Falschinformationen.

Das Rentenniveau wird über Beiträge der Versicherten und Betriebe, den Bundeszuschuss zum Ausgleich bestimmter gesetzlicher Leistungen und ab 2036 zusätzlich über Mittel aus einem Generationenfond gesichert. Herzstück des jetzigen Reformvorhabens ist der schrittweise Aufbau eines Generationenfonds mit einem Kapital von 200 Mrd. EURO, der ab 2036 eine Teilfinanzierung der Beiträge ermöglichen soll. Ferner soll zur finanziellen Absicherung der Beitragssatz im Zeitraum 2028 bis 2036 schrittweise angehoben werden.

Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalter soll bis 2045 ausgeschlossen werden.

Sicherung der Einnahmen

Aus Sicht der Aschaffenburger IG Metall Senioren greift der vorliegende Referentenentwurf zur Rentenreform zu kurz. Mehr Reformmut ist gefragt. Die Zahl der Sozialversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt jährlich derzeit, durch Zuwanderung, um rund 400.000 Menschen. Ginge es nach der AFD, müssten im Rahmen ihrer Remigration vierzehn Mio. Beitragszahler das Land verlassen. Die Folge wäre eine unglaubliche Destabilisierung des sozialen Sicherungssystems.

Die Gewerkschaften streiten seit Jahrzenten für mehr Beitragszahler, nicht ohne kleine Erfolge. Inzwischen steigt die Zahl der Sozialversicherungspflichtigen, zuletzt auf 34,4 Mio. In den letzten Jahren sind 1,2 Mio. Selbständige in der gesetzlichen Rente hinzugekommen, 1,7 Mio. sind jedoch privat, nicht oder unterversichert. Sie vollständig in das gesetzliche System zu integrieren, wäre ein längst überfälliger Schritt. Um die Beschäftigten in freien Berufen, Anwälte, Architekten, Ärzte, Apotheker schrittweise in das gesetzliche Rentensystem zu integrieren, muss die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit bei monatlich 7.550 € (alte Bundesländer) bzw. 7.450 € (neue Bundesländer) aufgehoben werden. Das ist auch notwendig, um rund 1,6 Mio. Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte zu integrieren. Die Diskussion darüber läuft nun schon über 40 Jahre. Erstmals jetzt empfiehlt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage diesen Schritt in seinem Herbstgutachten 2023. Alle zur Verbeamtung heranstehenden Beschäftigten könnten ab 2031 in das gesetzliche Rentensystem einbezogen werden. Blockiert wird dieser konkrete Vorschlag gegenwärtig zuvorderst von den beiden Freistaaten, Bayern und Sachsen. Ohne Zustimmung aller Länder wird es nicht gehen. Es ist noch viel Überzeugungsarbeit notwendig.

Renteneintrittsalter

Indes will die CDU/CSU erneut an das Renteneintrittsalter heran. Die Regelaltersrente soll auf siebzig Jahre, beginnend ab 2031, in Stufen heraufgesetzt werden. Ein zweiter Vorschlag aus dieser Fraktion beinhaltet die Ankoppelung des Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung. Der Wert soll alle fünf Jahre automatisch neu bestimmt werden. Eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen und die permanente Heraufsetzung des Renteneintrittsalters wären die Folge. Aus Sicht der Aschaffenburger Senioren sind das nicht nur unausgegoren Vorschläge, sondern auch mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Ziel Erwerbstätigenversicherung

Den Weg, die gesetzliche Rentenversicherung in eine Erwerbstätigen Rentenversicherung weiterzuentwickeln, muss konsequent weiterverfolgt werden, um die Zahl der Versicherten in Richtung der 46 Mio. Erwerbspersonen zu bewegen. Nur so können auf Dauer eine gute Alterssicherung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragszahler und Rentnerinnen und Rentner gewährleistet werden.

Natürlich positionieren sich die Gegner einer Reform, um gerade im Vorfeld von Wahlen Stimmung, bei den Rentnerinnen und Rentnern, aber auch den Beitragszahlern zu machen. Die IInitiative neue soziale Marktwirtschaft, deren Hauptfinanzgeber der Metallarbeitgeberverband ist, scheint die Speerspitze der Reformgegner zu sein.

Öffentlich und laut positionieren

Die Beschäftigten mit ihren Gewerkschaften und Sozialverbänden müssen sich öffentlich positionieren. Gespräche und Diskussionen im Familien- und Freundeskreis, in Betrieben sind notwendig, um das Gespür für die Alterssicherung der Zukunft zu beleben. Die Meinungsbildung in Veranstaltungen und in den Wahlkreisen werden mit Blick auf die Landtags- und Bundestagswahlen notwendig, um nicht erneut wie 2012 bis 2014 einen Abwehrkampf zur Rentenversicherung führen zu müssen.