Entlastungen und Energie
Die Entlastungen im Überblick

Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten umfangreiche Entlastungspakete für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen auf den Weg gebracht. Ganz ehrlich wer kann im Einzelnen nachvollziehen was da drinsteckt? Oder noch genauer gefragt, was für jeden Einzelnen von uns zutrifft?

30. November 202230. 11. 2022


Die Hilfen sind grob gesagt, in vier Bereiche untergliedert.

1.   Energiekosten begrenzen

Bereits im September erhielten alle Erwerbstätige, also Arbeitnehmer und Selbständige eine einmalige Zahlung von 300 Euro mit dem Lohn ausgezahlt oder als Steuergutschrift.

Rentner*innen erhalten im Dezember ebenfalls eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung. Studierende und Fachschüler*Innen erhalten von der Bafög Stelle oder Dualstudierende von ihrem Arbeitgeber eine Energiekostenpauschale von 200 Euro. In der gleichen Höhe haben Auszubildende die  Energiekostenpauschale erhalten.

Im Rahmen einer Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Energiekosten Abschlag für alle privaten Kunden, die Gas oder Fernwärme beziehen. Das gilt auch für kleinere gewerbliche Kunden.
Ferner wurden:

  • Die Steuern auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt
  • Die EEG-Umlage wurde ersatzlos gestrichen. Das sind bei einem Jahresverbrauch von 3500 KW/h 227,50 Euro im ganzen Jahr.

Gas- und Stromsperren sind wegen Zahlungsverzug bei Eigentümer*innen und Mieter*innen unzulässig. Das Stunden der Forderungen wird ins Energierecht aufgenommen.

Die Preisbremse für Gas ab 2023:

Für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023, rückwirkend zum Januar 2023, bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme bei 9,5 Cent für einen individuellen Verbrauch von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt werden. Für die übrigen 20 Prozent des Verbrauchs gelten die vom Versorger mitgeteilten Preise.

Die Preisbremse für Strom ab 2023:

Die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den darüberhinausgehenden Anteil gilt der vom Versorger mitgeteilte Preis.

2.   Hilfen für die Menschen mit wenig Geld

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sollen ab Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Das neue Bürgergeld soll für alleinstehende Erwachsene um 53 Euro auf 502 Euro erhöht werden. Künftige Erhöhungen sollen nicht  rückwirkend, sondern vorher schon an die Teuerung angepasst werden.

Seit dem 1. Oktober wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Auch die Höchsteinkommensgrenzen der Midi-Jobs, bisher zwischen 520 Euro und 1600 Euro, wird um 400 Euro auf 2000 Euro erhöht. Erwachsene Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben im Juli 200 Euro Einmalzahlung erhalten.

Kindergeld:

Ab Januar wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf 250  Euro erhöht. Mit einem Kindersofortzuschlag und einem Kinderzuschlag wird Familien mit Wohngeldanspruch und dem neuen Bürgergeld geholfen, die Inflation zu bewältigen. Davon profitieren 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Wohngeld und Heizkostenzuschuss:

Die Erhöhung des Wohngeldes kommt statt wie bisher 600.000 in Zukunft 2.000.000 Haushalten zugute. Dies gilt ab Januar 2023. Das Wohngeld wird sich durch die Wohngeldreform verdoppeln. Im Durchschnitt steigt es von 180 Euro auf 370 Euro pro Monat.

Als Soforthilfe erhalten Wohngeldempfänger*innen für die Heizperiode bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss. Er beträgt 415 Euro für eine Person, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro. Zuschussberechtigte Azubis, Studierende und Schüler*innen bekommen 245 Euro Heizkostenzuschuss.
Dies ist die Fortsetzung des Heizkostenzuschuss I vom Juli 2022, den insgesamt 2,1 Millionen Menschen erhalten haben.

3.   Die Auswirkungen der Inflation mit Steuersenkung bekämpfen

Um die Inflation zu bekämpften, wird der Einkommenssteuertarif verändert. Von diesem Abbau der kalten Progression profitieren insgesamt 48 Millionen Steuerpflichtige. Die Tarife im Einkommenssteuertarif werden verändert und Grundfreibetrag, Kinderfreibetragund „Soli“-Freibetrag angehoben. Die durchschnittliche
Entlastung pro Person beträgt dabei 192 Euro. Ferner können die Beschäftigten Werbungskosten in der  Einkommensteuererklärung über 2022 hinaus ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.

Absetzbare Rentenbeiträge:

Ab dem 1. Januar 2023 können die Arbeitnehmer*innen ihre Rentenbeiträge voll absetzen. Die Steuerzahlungen der Beschäftigten werden reduziert. In der Zukunft werden die Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Diese Regelungen gelten für die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche  Alterskasse, die berufsständigen Versorgungseinrichtungen und die Basisrentenverträge (Rürup Renten) Das bringt in der Summe eine Entlastung von 3.2 Milliarden Euro.

Homeoffice-Pauschale:

Diese jährliche Pauschale wird ab 2023 von 600 auf 1.000 Euro erhöht. Das bedeutet, dass 200 Homeoffice-Tage, statt
bisher 120 Tage, begünstigt werden. Diese Vergünstigungen gelten auch für Arbeitnehmer*innen, die in ihrer Wohnung kein eigenes Arbeitszimmer vorweisen können.

Steuerfreie Zahlungen:

Zahlungen, die Unternehmen an ihre Beschäftigten in Höhe von bis zu 3.000 Euro leisten, sind Steuer- und Sozialabgaben frei. Diese „Inflationsausgleichsprämie“ gilt befristet bis zum 31. Dezember 2024.

4.   Gezielte Hilfen für die Wirtschaft

Unternehmen mit sehr hohem Energieverbrauch werden insgesamt mit 1,7 Milliarden Euro bei der Energie- und Stromsteuer entlastet. Davon profitieren ca. 9.000 Unternehmen. Im Gegenzug sollen diese Unternehmen selbst Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen. In der Laufzeit darf kein Personalabbau stattfinden.

Kurzarbeitergeld:

Der Zugang zur Kurzarbeit bleibt bis Ende 2022 erleichtert. Weiterhin müssen nur mindestens zehn Prozent der  Beschäftigten eines Betriebes von einem Arbeitsausfall betroffen sein. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Belegschaft einen Arbeitsausfall haben. Beschäftigte müssen vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld keine Minusstunden aufbauen.

Schutz für Unternehmen:

Neben der Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und der Industrie gelten die bestehenden Hilfsprogramme, wie KfW-Kredithilfen und das Energiedämpfungsprogramm weiter. Die Regierung hat Änderungen des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht, um gesunde Unternehmen wegen der unsicheren Energie- und Rohstoffpreise, vor der Insolvenz zu bewahren.

Entlastungen der Bundesregierung für Bürger und Unternehmen

Links zu den Internetseiten der Bundesregierung

Energiepauschale:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Besteuerung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html