Trafo-Geld
Extrageld im Juli - das T-Geld!

Der Trafo-Baustein - Einmalbetrag - Entgeltausgleich und / oder

2. Juni 20252. 6. 2025


Was ist das T-Geld oder der Trafobaustein?

Das Transformationsgeld (T-Geld) ist eine weitere tarifliche jährliche Sonderzahlung neben dem Urlaubsgeld, dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und dem Weihnachtsgeld. Die IG Metall hat das T-Geld mit dem Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie im März 2021 durchgesetzt.

Das Transformationsgeld kann nach Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber auch zur Sicherung von Beschäftigung eingesetzt werden – und zudem in Betrieben in wirtschaftlichen Krisen auch „differenziert“, das heißt verschoben oder ausgesetzt werden.

Wie viel T-Geld gibt es?

Das T-Geld (der Trafobaustein) beträgt 18,4 Prozent vom regelmäßigen individuellen Monatsentgelt.

Konkretes Beispiel: Ein ausgelernter Facharbeiter in der sogenannten Eckentgelt-Gruppe mit 10 Prozent Leistungsentgelt ohne Schicht erhält etwa 600 Euro T-Geld.

Wer bekommt das T-Geld?

Beschäftigte und Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, die jeweils zum Auszahlungstag am 31. Juli des Kalenderjahres in einem Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen sechs Monate angehört haben.

Wann bekomme ich das T-Geld?

Das T-Geld ist als Einmalzahlung spätestens am 31. Juli auszuzahlen. Die Auszahlung kann jedoch per Betriebsvereinbarung bis spätestens 30. September verschoben werden. Wenn das T-Geld „differenziert“ wird, kann es jedoch auch länger verschoben oder ausgesetzt werden

Was ist mit Beschäftigten in Teilzeit und Altersteilzeit?

Teilzeitbeschäftigte erhalten das T-Geld ganz normal wie die anderen Sonderzahlungen: 18,4 Prozent ihres regelmäßigen individuellen Monatsentgelts.

Bei Beschäftigten in Altersteilzeit ist ihr Altersteilzeitentgelt, also das halbierte frühere Vollzeitentgelt zugrunde zu legen. Im Blockmodell gilt dies sowohl für die Arbeits-, wie für die Freistellungsphase. Als Einmalzahlung wird das T-Geld – anders als das Monatsentgelt – nicht tariflich aufgestockt.

Was gilt in Elternzeit?

Beschäftigte in Elternzeit erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für das T-Geld. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit jedoch ruht, wird der Anspruch für die Zeit des Ruhens anteilig gekürzt. Beispiel: Du gehst im Laufe des Jahres 6 Monate in Elternzeit, folglich erhältst Du nur die Hälfte Deines T-Gelds.

Ich verlasse den Betrieb. Bekomme ich dann T-Geld?

Im Austrittsjahr besteht der Anspruch anteilig.

Beispiel: Wenn Du zum 1. Juli aus dem Betrieb ausscheidest, dann erhältst Du anteilig T-Geld für die Monate Januar bis Juni – also für 6 von 12 Monaten, die Hälfte Deines jährlichen Anspruchs.

Anspruchsberechtigte Beschäftigte oder Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereinbarung ruht, erhalten keine Leistung. Ruht das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr teilweise, so erhalten sie das T-Geld anteilig.

Das T-Geld kann auch „zur Beschäftigungssicherung“ verwendet werden. Wie geht das?

Das T-Geld kann im Falle einer Arbeitszeitabsenkung bei Beschäftigungsproblemen mit einem hierbei von den Betriebsparteien vereinbarten Teilentgeltausgleich verrechnet werden.

Beispiel:

Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren eine Absenkung der Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden in der Woche, um eine Transformationsphase zu überbrücken, etwa die Umstellung auf neue Produkte für die Elektromobilität. Für die Dauer der Absenkung – je nach Tarifgebiet bis zu drei Jahre und länger – sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.

Um das Monatsentgelt trotz der kürzeren Arbeitszeit stabil zu halten, vereinbaren Betriebsrat und Arbeitgeber einen Teilentgeltausgleich, in den das T-Geld eingerechnet wird. Das geht auch mit weiteren Sonderzahlungen. Dazu kommen Beiträge des Arbeitgebers. Dadurch werden bei 32 Arbeitsstunden, möglichst in einer Vier-Tage-Woche, fast 34 Stunden bezahlt.