Der T-ZUG (B) musste im Juli 2023 gezahlt werden. Die Arbeitgeberseite, beziehungsweise das Konzernmanagement, hat eine Verschiebung auf April 2024 eingeleitet. Wenn diese Verschiebung akzeptiert wird, kann unter gewissen Voraussetzungen die Auszahlung komplett entfallen. Dieses Szenario hat hinter vorgehaltener Hand Jede*r befürchtet.
Die Verschiebung hätte nicht erfolgen dürfen!
Eine Verschiebung lässt der Tarifvertrag nur zu, wenn eine “schwierige wirtschaftliche Situation” im Betrieb besteht – das war in 2023 bei Continental in Alzenau zu keinem Zeitpunkt der Fall. Das Betriebsratsgremium hat im Sommer 2023 umgehend die Einhaltung des Tarifvertrags beim Arbeitgeber schriftlich eingefordert – ohne Ergebnis. Deshalb haben wir für viele Gewerkschaftsmitglieder den Anspruch auf die Zahlung durch eine Geltendmachung gesichert. Anschließend ging es in die Klageverfahren am Arbeitsgericht Aschaffenburg.
Arbeitgeberseite lenkt ein
Zwei Tage vor dem ersten Termin am Arbeitsgericht kontaktierte uns die Arbeitgeberseite und hat um gütliche Einigung – außerhalb des Arbeitsgerichts – durch einen Vergleich gebeten. Wir haben in diesem Vergleich erreicht, dass der T-ZUG (B) sowie Verzugszinsen im April 2024 gezahlt werden.