T-ZUG (B) gesichert
Rechtsstreit bei Continental in Alzenau im Sinne unserer Mitglieder „gewonnen“

Der tarifliche Zusatzbetrag „T-ZUG (B)“ von 2023 wird im April 2024 bei Continental in Alzenau gezahlt! Die Mitglieder der IG Metall haben bewiesen, dass in Alzenau ein Tarifvertrag gilt und die Regelungen einzuhalten sind.


Der T-ZUG (B) musste im Juli 2023 gezahlt werden. Die Arbeitgeberseite, beziehungsweise das Konzernmanagement, hat eine Verschiebung auf April 2024 eingeleitet. Wenn diese Verschiebung akzeptiert wird, kann unter gewissen Voraussetzungen die Auszahlung komplett entfallen. Dieses Szenario hat hinter vorgehaltener Hand Jede*r befürchtet.

 

Die Verschiebung hätte nicht erfolgen dürfen!

Eine Verschiebung lässt der Tarifvertrag nur zu, wenn eine “schwierige wirtschaftliche Situation” im Betrieb besteht – das war in 2023 bei Continental in Alzenau zu keinem Zeitpunkt der Fall. Das Betriebsratsgremium hat im Sommer 2023 umgehend die Einhaltung des Tarifvertrags beim Arbeitgeber schriftlich eingefordert – ohne Ergebnis. Deshalb haben wir für viele Gewerkschaftsmitglieder den Anspruch auf die Zahlung durch eine Geltendmachung gesichert. Anschließend ging es in die Klageverfahren am Arbeitsgericht Aschaffenburg.

 

Arbeitgeberseite lenkt ein

Zwei Tage vor dem ersten Termin am Arbeitsgericht kontaktierte uns die Arbeitgeberseite und hat um gütliche Einigung – außerhalb des Arbeitsgerichts – durch einen Vergleich gebeten. Wir haben in diesem Vergleich erreicht, dass der T-ZUG (B) sowie Verzugszinsen im April 2024 gezahlt werden.

Der T-Zug (B) bei Continental in Alzenau gesichertDer T-Zug (B) bei Continental in Alzenau gesichert
Mitglieder haben den Anspruch sicher

Außerhalb des Arbeitsgerichts wurde folgende Vereinbarung geschlossen: Für alle Gewerkschaftsmitglieder, die Klage erhoben haben, ist über den Vergleich abgesichert, dass sie im April 2024 den T-ZUG (B) in voller Höhe (Vollzeit=610,00€) zzgl. Verzugszinsen (Vollzeit=38,14€) erhalten.

Alle anderen Beschäftigten können von der Arbeitgeberseite den T-ZUG (B) – wie immer – freiwillig gezahlt bekommen. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Ob in diesem Fall die Verzugszinsen gezahlt werden, unterliegt erneut der Freiwilligkeit.

Nur durch den starken Betriebsrat und die vielen Klageverfahren durch Mitglieder der IG Metall konnten wir den Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben, um Recht auch Recht sein zu lassen.