FAQ Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG)
T-ZUG: Zusätzliche freie Tage statt tariflichem Zusatzgeld

Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie können jährlich bis zum 31. Oktober statt tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Folgejahr beantragen. Unsere FAQ zum T-ZUG.

6. September 20216. 9. 2021 |
Aktualisiert am 12. Juli 202412. 7. 2024


Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag von 18,5 Prozent des Facharbeitereckentgelts (ZUB oder T-ZUG B). Dieses dicke Plus hat die IG Metall mit dem Tarifabschluss 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt.

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen.

Wir beantworten nachfolgend die häufigsten Fragen zum „T-ZUG“:

Was ist „T-ZUG“ und wer bekommt es?

Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine jährliche tarifliche Sonderzahlung, die wir in der Metall-Tarifrunde 2018 erreicht haben, im Jahr 2022 wurden einige Werte nochmals angepasst. Auch in der Tarifauseinandersetzung im Jahr 2024 konnten wir weitere Regelungen für Beschäftigte aufnehmen.

Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem T-ZUG A – 27,5 Prozent vom individuellen Monatsentgelt, die mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt werden. Dazu kommt ein Zusatzbetrag – ZUB oder T-ZUG B – 18,5 Prozent vom tariflichen Facharbeiter-Eckentgelt, in Bayern EG 5B.

Der Zusatzbetrag wird ab 2025 bereits zu Ende Februar eines Kalenderjahres ausbezahlt.

Durch die prozentuale Anbindung an das tarifliche Monatsentgelt steigt nicht nur das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A), sondern auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) mit jeder zukünftigen Tariferhöhung prozentual mit.

Beschäftigte in Teilzeit oder Altersteilzeit erhalten das tarifliche Zusatzgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Wie hoch ist der Zusatzbetrag (T-ZUG B) jetzt?

Der Zusatzbetrag beträgt im Jahr 2025 noch 18,5 % des Eckentgeltes. Er wird ab dem Kalenderjahr 2026 dauerhaft von 18,5 % auf 26,5 % des Eckentgelts erhöht.
Die IG Metall hatte gleichzeitig mit der Forderung darauf gedrängt, dass das Ergebnis eine soziale Komponente für die unteren Entgeltgruppen enthalten muss. Für die unteren Entgeltgruppen bedeutet die Erhöhung des Zusatzbetrages ein dauerhaftes Plus im Geldbeutel.

Kann der Zusatzbetrag (T-ZUG B) weiterhin einseitig vom Arbeitgeber gestrichen werden?

Um das Plus für die unteren Entgeltgruppen zu erhalten, kann der Zusatzbetrag nicht mehr einseitig durch den Arbeitgeber differenziert werden (also keine Möglichkeit mehr diesen bei wirtschaftlich schlechter Lage entfallen zu lassen). Er kann nur bei Liquiditätsengpässen durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf Ende April geschoben werden (wie vorher das Transformationsgeld).

Was ist die „T-ZUG-Wahloption“ auf acht freie Tage?

Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können ihr tarifliches Zusatzgeld – das T-ZUG A – auch in acht freie Tage („tarifliche Freistellungszeit“) tauschen. Der Antrag auf die acht freien Tage für das Folgejahr muss bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Das T-ZUG B (oder ZUB) von 18,5 Prozent des Eckentgelts ist nicht von der Wahloption betroffen und wird normal ausbezahlt.

Für wen gilt das tarifliche Zusatzgeld?

Für Stammbeschäftigte in Betrieben, in denen der Flächentarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gilt: Rechtsanspruch haben nur Mitglieder der IG Metall.

Viele Arbeitgeber gewähren jedoch freiwillig tarifliche Leistungen auch den Beschäftigten, die nicht Mitglied der IG Metall sind – also auch das tarifliche Zusatzgeld. Dabei verfolgen sie auch die Strategie, den Beschäftigten möglichst wenig Anreize zu bieten, in die IG Metall einzutreten – und die IG Metall dadurch möglichst schwach zu halten, koste es was es wolle. Allerdings: Wenn es hart auf hart kommt, können Nicht-Mitglieder auch keine Ansprüche geltend machen – und etwa vor Gericht das tarifliche Zusatzgeld oder die Wahloption auf die acht Tage einklagen. Das können nur IG Metall-Mitglieder.

Wann gibt es das tarifliche Zusatzgeld?

Der T-ZUG (T-ZUG A = 27,5 Prozent Deines Monatsentgelts) wird in der Regel am 31. Juli ausbezahlt, betrieblich kann der Auszahlunszeitpunkt per Betriebsvereinbarung verschoben werden. 

Kein Anspruch auf T-ZUG besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet.

 

Konnten Verbesserungen/Erweiterungen bei den Freistellungszeiten erreicht werden?

In dieser Tarifrunde war unser Ziel, die Verbesserung und Weiterentwicklung der Anspruchsmöglichkeiten für die tarifliche Freistellungszeit (T-ZUG-Tage) zu erreichen. Dies ist uns gelungen! An vielen Stellen konnten wir Verbesserungen erreichen. Was genau verbessert wurde, seht ihr hier:

Neu: jetzt auch für Teilzeit
Die bisherige Regelung, dass die tarifliche Freistellungszeit bei Schichtbeschäftigten nur beantragt werden kann, wenn diese auch in Vollzeit arbeiten, wurde ersatzlos gestrichen. Gleiches gilt bei der Anspruchsberechtigung bei Kinderbetreuung und/oder Pflege von Angehörigen: Die bisherige Regelung, welche Teilzeitmitarbeiter teilweise von den Ansprüchen ausgeschlossen hat, wurde hier ebenso aufgehoben.
Dies bedeutet ab jetzt:
Wer die sonstigen Voraussetzungen für die tarifliche Freistellungszeit - egal ob bei Kind, Schicht oder Pflege – erfüllt, kann die freien Tage beantragen; egal ob in Teilzeit oder Vollzeit!

Mehr Freistellungszeit bei Kinderbetreuung
Eltern, die ihr in häuslicher Gemeinschaft lebendes Kind selbst betreuen und erziehen haben nun einen Anspruch, statt des tariflichen Zusatzgeldes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ihres Kindes eine bezahlte Freistellung zu nehmen,– statt wie bisher bis zur Vollendung des achten Lebensjahres.
Pro Kind konnte die Freistellung bisher höchstens 2-mal in Anspruch genommen werden. Durch den neuen Tarifabschluss besteht nun 2-mal ein Anspruch pro Kind auf die 8 freien Tage statt tariflichem Zusatzgeld und zusätzlich 3-mal ein Anspruch auf 6 freie Tage.

Mehr Freistellungszeit bei Pflege
Auch Beschäftigte, welche die Voraussetzungen für die freien Tage bei Pflege von Angehörigen erfüllen, haben durch den neuen Tarifabschluss nun 2-mal einen Anspruch pro zu Pflegendem auf die 8 freien Tage statt tariflichem Zusatzgeld und zusätzlich 3-mal einen Anspruch auf 6 freie Tage.

Erleichterter Zugang zur Freistellungszeit bei Schicht
Beschäftigte, die in 3 oder mehr als 3 Schichten, nur in der Nachtschicht oder in Wechselschicht arbeiten, haben nun einheitlich nach einer mindestens fünfjährigen Betriebszugehörigkeit und nachdem sie mindestens 3 Jahre üblicherweise in Schicht gearbeitet haben, einen Anspruch auf 8 freie Tage.
Die bisher erhöhten Anforderungen an Beschäftigte in Wechselschicht wurden gestrichen.

Kann ich Freistellungstage in das nächste Kalenderjahr übertragen?
Nein, wie bisher schon muss der Freistellungsanspruch im jeweiligen Kalenderjahr realisiert werden. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Falls Freistellungstage nicht realisiert werden können, gehen sie unter. In diesem Fall fallen sie aber nicht ersatzlos weg, es erfolgt eine Abgeltung (Auszahlung) i.H.v. 1/8 bzw. 1/6 des tariflichen Zusatzgelds.

Wie viele Freistellungstage haben Teilzeitbeschäftigte?
In der Tarifrunde wurde erreicht, dass Teilzeitbeschäftigte ebenfalls einen Anspruch auf die Wahloption haben, wenn sie die restlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Anzahl der Freistellungstage ist entscheidend, an wie vielen Tagen pro Woche der/die Beschäftigte arbeitet. Auf die Höhe der IRWAZ oder die Höhe des T-ZUG in Euro kommt es nicht an. Durch die Umrechnung können sich frei „halbe Tage“ bzw. sogar Stunden ergeben.

Was passiert mit dann mit solchen „halben Freistellungstagen oder Stunden“?
Ergibt sich durch die Umrechnung des Freistellungsanspruchs ein Nachkommawert, wird dieser grundsätzlich durch stunden- bzw. minutenweise Freistellung ausgeglichen. Dies kann auch durch eine entsprechende Zeitgutschrift auf dem Zeitkonto realisiert werden.

Können auch Beschäftigte in Altersteilzeit die freien Tage durch T-Zug in Anspruch nehmen?
Nein, wie bisher ist wegen des Hälftigkeitsgrundsatzes in Altersteilzeitarbeitsverhältnissen die Wahloption statt des tariflichen Zusatzgeldes tarifliche Freistellungstage in Anspruch zu nehmen, nicht gegeben. Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung läge durch die Freistellungszeit keine exakte Halbierung der Arbeitszeit und damit keine Altersteilzeit im gesetzlichen Sinne vor.

Kann ich auch verpflichtet werden, freie Tage statt Geld zu nehmen?
In Zukunft ist es den Betriebsparteien möglich, bei Beschäftigungsproblemen durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung eine verpflichtende Nutzung der Freistellungstage zu vereinbaren.

 

Wie beantrage ich die freien Tage?

Du musst die acht Tage für das folgende Jahr bis zum 31. Oktober beantragen. Der Antrag auf die sogenannte „tarifliche Freistellungszeit“ braucht keine spezielle Form. Das geht auch formlos, per Brief. Gib Deinen Antragsgrund an – Kinder, Pflege oder Schicht - und füge Nachweise bei. Bei Deinem Antrag hilft Dir Dein Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort mit Mustervorlagen. In vielen Betrieben gibt es fertige Antragsformulare.

Wie weise ich nach, dass mein Angehöriger Pflegegrad 1 hat?

Mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Diensts der Krankenkasse. Für akute Pflegefälle genügt ein Attest vom Arzt.

Wie weise ich nach, dass ich mein Kind im eigenen Haushalt betreue?

Mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts.

Die acht Tage kann ich mit Kindern unter acht Jahren beantragen. Was ist dafür der Stichtag?

Stichtag ist der erste Tag des Jahres, für das Du die acht Tage tarifliche Freistellungszeit beantragen willst. Wenn etwa Dein Kind am 1. Januar noch keine acht Jahre alt ist, besteht der Anspruch auf die acht Tage für das komplette Jahr.

Wie oft kann ich die acht Tage beantragen?

Zur Betreuung von Kindern und zur Pflege von Angehörigen geht das zwei Mal je Kind oder Pflegefall mit 8 Tagen und seit 2024 nun auch weitere 3 male in Höhe von 6 Tagen. Somit kannst du insgesamt 5 Mal wandeln.

Für Schichtbeschäftigte gibt es keine Beschränkung.

Wo gebe ich den Antrag ab?

Bei Deinem Arbeitgeber, mit Kopie an den Betriebsrat. Frage Deinen Betriebsrat zum genauen Verfahren in Deinem Betrieb.

 

Stimmen zum T-ZUG

<p>Mehr Selbstbestimmung! – Mehr Zeit! – Mehr Leben!</p>