BMZ Betriebsrat gewinnt vor Arbeitsgericht
Gericht verhängt Entlassungssperre

Der Betriebsrat wurde zu 24 geplanten Beendigungskündigungen angehört, trotz laufender Gespräche zu einem Interessenausgleich und Sozialplan. Da ein weiterer Personalabbau im Raum steht, leitete der Betriebsrat ein Verfahren zu einer Einstweiligen Verfügung ein.

1. März 20241. 3. 2024


Arbeitsgericht folgt der Argumentation des Betriesbrates

Das Arbeitsgericht folgte der Argumentation des Betriebsrats, dass ein wirkungsvoller Schutz der Verhandlungen nur gegeben ist, wenn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates durch einen ein Verfügungsanspruch gewahrt sind.

Das Arbeitsgericht verhängte somit eine Entlasssungssperre bis die Verhandlungen zu einem Interessensausgleich abgeschlossen sind. Das Verfahren fand unter breitem Interesse der Öffentlichkeit statt.

Arbeitgeber hat schnell noch Tatsachen geschaffen

Das Unternehmen schaffte aber zuvor noch Tatsachen und stellte am Vormittag des Tages der Verhandlung per Kurier Kündigungsschreiben zu. Weitere Kündigungen in den von der Restrukturierung betroffenen Bereichen sind nun aber erstmal untersagt.

Wichtiger Etappensieg!

„Für den Betriebsrat ist diese Entscheidung des Arbeitsgerichts ein wichtiger Etappensieg, der den Rücken für weitere Gespräche stärkt.“ so Christoph Curs (IG Metall) „Die Mitglieder im Betrieb, die von Kündigungen betroffen sind, werden von der IG Metall beraten und vertreten.“ führt er weiter aus.

Das Ziel des Betriebsrates bleibt: Eine saubere Restrukturierung, die die Zukunftssicherheit des Unternehmens sicherstellt.

„Unser Ziel erreichen wir schneller, wenn keine Störfeuer mehr die Verhandlungen erschweren.“ so Steffen Geier, freigestellter Betriebsrat und Mitglied des Verhandlungsteams bei BMZ.